/ Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen im Bereich IT-Dienstleistungen, Web- und Softwareentwicklung, Grafik, IoT, Hosting und Beratung.
Vertragspartner
OK Digital ist die Marke, unter der die OK Projekt & Verwaltung GmbH ihre IT- und Web-Leistungen erbringt. Vertrags- und Rechnungspartner ist daher die nachstehende Gesellschaft.
OK Projekt & Verwaltung GmbH
im Folgenden „AN“ (Auftragnehmer)
- Anschrift
- Weitental 34, 3295 Lackenhof, Österreich
- Firmenbuchnummer
- FN 516148t (Landesgericht St. Pölten)
- UID-Nummer
- ATU74941726
- office@ok-digital.at
- Gewerbeberechtigungen
- GISA 34452950 (IT-Dienstleistungen) · GISA 36775019 (Werbeagentur)
Kunde (im Folgenden „AG“ = Auftraggeber): die Person oder das Unternehmen, das den AN beauftragt.
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen des AN im Bereich IT-Dienstleistungen, Web- und Softwareentwicklung, Grafik/Werbung, IoT/Automatisierung, Hosting, Beratung und verwandte Leistungen.
1.2 Nicht erfasst sind Immobilienleistungen. Vermittlung, Verwaltung und Treuhandschaft im Immobilienbereich erbringt dieselbe Gesellschaft unter der Marke OK Immobilien auf Grundlage gesonderter Bedingungen, die im jeweiligen Auftrag genannt und diesem beigeschlossen werden; sie sind unter ok-pv.com/agb einsehbar. Vertragspartner ist in beiden Fällen dieselbe Gesellschaft. Welche Bedingungen für einen einzelnen Vertrag gelten, richtet sich danach, welche im Angebot oder Auftrag ausdrücklich genannt wurden.
1.3 Sie gelten in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung und auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
1.4 Geschäftsbedingungen des AG werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt wurden.
1.5 Im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen jedenfalls vorrangig; ergänzend gilt § 18 dieser AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und mit Bindungsfrist gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des AN oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt (§ 1170a ABGB). Sie sind unverbindliche Schätzungen; eine Überschreitung berechtigt den AN zur Verrechnung des tatsächlichen Aufwands, wobei eine erhebliche Überschreitung dem AG rechtzeitig angezeigt wird.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des AG
3.1 Der Umfang der Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Leistungsbeschreibungen sind keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften.
3.2 Der AN erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und mit fachlicher Sorgfalt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der AN ein Bemühen (Dienstleistung), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz-, Reichweiten- oder Ranking-Ziele).
3.3 Der AG stellt alle für die Leistung nötigen Inhalte, Materialien, Zugänge, Informationen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form bereit (Mitwirkungspflichten). Er sichert zu, dass er an überlassenen Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Daten) die erforderlichen Rechte hält.
3.4 Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; dadurch entstehender Mehraufwand und Wartezeiten werden nach Aufwand verrechnet. Für Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Beistellungen des AG haftet der AN nicht.
3.5 Der AN ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch fachkundige Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
§ 4 Änderungen und Mehraufwand (Change Requests)
4.1 Wünscht der AG Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen über den vereinbarten Umfang hinaus, sind diese gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des AN (gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung) netto verrechnet.
4.2 Der AN ist nicht verpflichtet, nicht beauftragte Zusatzleistungen zu erbringen. Bereits begonnene Arbeiten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des AG obsolet werden, sind dennoch zu vergüten.
§ 5 Termine und Fristen
5.1 Termine und Fristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlicher Fixtermin vereinbart wurden.
5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, durch den AG zu vertretender Umstände oder durch Dritte (z. B. Provider, Zertifizierungsstellen, Zulieferer) verlängern Fristen entsprechend und begründen keine Ansprüche des AG.
§ 6 Preise und Zahlung
6.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. Preise gelten in Euro.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind zu leisten: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung bei Lieferung/Abnahme bzw. nach vereinbarten Teilzahlungen (Meilensteinen). Der AN ist zu Teilrechnungen für erbrachte Teilleistungen berechtigt.
6.3 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Der AG ist zur Aufrechnung nur mit vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nur aus demselben Vertragsverhältnis zu. (Für Verbraucher gilt § 18.)
6.5 Wiederkehrende Entgelte (z. B. Hosting, Wartung) darf der AN einmal jährlich angemessen an die Entwicklung der Kosten (Index, Fremdleistungen) anpassen; die Anpassung wird dem AG vorab bekanntgegeben.
§ 7 Zahlungsverzug
7.1 Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen: gegenüber Unternehmern in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), gegenüber Verbrauchern 4 % p. a.
7.2 Der AG ersetzt dem AN die notwendigen Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen (Mahnspesen, Inkasso, anwaltliche Kosten); gegenüber Unternehmern zusätzlich die Pauschale von € 40 gemäß § 458 UGB.
7.3 Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig. Der AN ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder auszusetzen (z. B. Sperre von Hosting/Zugängen) und laufende Verträge nach erfolgloser Nachfristsetzung aus wichtigem Grund aufzulösen.
§ 8 Abnahme
8.1 Der AG hat erbrachte Werkleistungen unverzüglich zu prüfen und binnen 14 Tagen abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der AG nicht innerhalb dieser Frist konkrete, wesentliche Mängel schriftlich rügt.
8.2 Als Abnahme gilt auch die produktive Nutzung der Leistung durch den AG (z. B. Livegang einer Website, produktiver Einsatz einer Software).
8.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme oder zur Zurückhaltung der vollen Zahlung.
§ 9 Nutzungsrechte, Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
9.1 An allen Werken, Konzepten, Quellcodes, Layouts, Grafiken und Dokumentationen stehen dem AN die Urheber- und Werknutzungsrechte zu.
9.2 Der AG erhält die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts. Bis dahin bleibt die Leistung im Eigentum des AN (Eigentumsvorbehalt); der AG erhält bis zur Vollzahlung nur ein widerrufliches Nutzungsrecht.
9.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden einfache (nicht ausschließliche), nicht übertragbare Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck eingeräumt. Eine Übertragung an Dritte, Weiterverkauf oder Bearbeitung des Quellcodes bedarf der Zustimmung des AN.
9.4 Der AN bleibt berechtigt, das dem Auftrag zugrunde liegende allgemeine Know-how, Ideen, Techniken, Werkzeuge, Bibliotheken und Bausteine frei — auch für andere Kunden — weiterzuverwenden.
9.5 Der AN ist berechtigt, auf erbrachte Leistungen dezent hinzuweisen und den AG als Referenz (Name/Logo, Projektbeschreibung) zu nennen, solange der AG dem nicht aus berechtigten Gründen schriftlich widerspricht.
§ 10 Gewährleistung
10.1 Der AN gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Abnahme.
10.2 Gegenüber Unternehmern gilt: Die Gewährleistungsfrist wird auf sechs Monate ab Abnahme verkürzt. Der AG hat Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, schriftlich und konkret zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Das Vorliegen eines Mangels ist vom AG zu beweisen (Ausschluss der Vermutung des § 924 ABGB).
10.3 Der AN behebt Mängel nach seiner Wahl durch Verbesserung oder Austausch in angemessener Frist. Erst wenn dies zweimal fehlschlägt, stehen dem AG Preisminderung oder — bei nicht geringfügigen Mängeln — Wandlung zu.
10.4 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf vom AG beigestellten Inhalten/Vorgaben, auf Software, Diensten oder Hardware Dritter, auf nachträglichen Eingriffen oder unsachgemäßer Nutzung durch den AG oder Dritte, auf mangelnder Wartung/Updates (sofern nicht beauftragt) oder auf üblicher technischer Weiterentwicklung (Browser-, System-, Plattformänderungen) beruhen.
10.5 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; Punkt 10.2 findet insoweit keine Anwendung.
§ 11 Haftung
11.1 Der AN haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; ausgenommen sind Personenschäden.
11.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste, Datenverlust und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
11.3 Die Haftung des AN ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem Jahresentgelt, begrenzt.
11.4 Schadenersatzansprüche verjähren — soweit gesetzlich zulässig — in sechs Monaten ab Kenntnis, jedenfalls in drei Jahren ab Erbringung der Leistung.
11.5 Der AN haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit vom AG vorgegebener Inhalte, Konzepte oder Verwendungszwecke (z. B. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht). Der AG hält den AN diesbezüglich schad- und klaglos.
11.6 Gegenüber Verbrauchern gelten diese Beschränkungen nur insoweit, als sie nach dem KSchG zulässig sind (die Haftung für Personenschäden sowie bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz bleibt jedenfalls unberührt).
§ 12 Datensicherung
12.1 Für die regelmäßige, vollständige Sicherung seiner Daten ist der AG selbst verantwortlich, sofern eine Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung beauftragt wurde.
12.2 Bei einem vom AN zu vertretenden Datenverlust haftet der AN nur für jenen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den AG zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 13 Hosting, Wartung und Verfügbarkeit
13.1 Eine 100 %ige Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Angemessene Wartungsfenster, notwendige Updates sowie Ausfälle bei Vorlieferanten (Rechenzentrum, Netz, Zertifikate) gelten nicht als Mangel.
13.2 Wartungs-, Update- und Supportleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Ohne Wartungsvereinbarung besteht keine Pflicht des AN zu Aktualisierungen oder laufender Betreuung.
§ 14 Laufzeit und Kündigung (Dauerleistungen)
14.1 Dauerschuldverhältnisse (z. B. Hosting, Wartung, Betreuung) laufen — sofern nichts anderes vereinbart ist — auf unbestimmte Zeit und können von beiden Teilen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
14.2 Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund (insbesondere Zahlungsverzug trotz Nachfrist, Insolvenz) bleibt unberührt.
14.3 Bei Vertragsende unterstützt der AN eine geordnete Datenübergabe/Migration gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand. Offene Entgelte sind Voraussetzung für die Herausgabe von Daten und Zugängen (soweit gesetzlich zulässig).
§ 15 Stornierung und Rücktritt
15.1 Storniert der AG einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise, gebührt dem AN das Entgelt für die bereits erbrachten Leistungen sowie Ersatz des Vertrauensschadens; im unternehmerischen Verkehr überdies eine Stornogebühr von 20 % des noch nicht erbrachten Auftragswerts, sofern der AN nicht einen höheren tatsächlichen Aufwand nachweist.
15.2 Der AN kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG trotz Nachfrist in Verzug bleibt, seine Mitwirkung dauerhaft verweigert oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgewiesen wird.
§ 16 Geheimhaltung und Datenschutz
16.1 Beide Teile behandeln vertrauliche Informationen des jeweils anderen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
16.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der DSGVO; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung bzw. — bei Auftragsverarbeitung — eine gesonderte Vereinbarung (Art. 28 DSGVO).
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Naturereignisse, Ausfälle der Strom-/Netzversorgung, großflächige Störungen bei Vorlieferanten, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Cyber-Großangriffe) befreien den AN für ihre Dauer von der Leistungspflicht und begründen keine Ansprüche des AG. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, können beide Teile vom betroffenen Vertrag zurücktreten.
§ 18 Besondere Bestimmungen für Verbraucher
Ist der AG Verbraucher im Sinne des KSchG, gilt ergänzend und vorrangig:
18.1 Rücktrittsrecht (FAGG): Bei im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen kann der Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss (bei Dienstleistungen). Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. E-Mail an office@ok-digital.at). Belehrung und Muster-Rücktrittsformular finden Sie jederzeit unter ok-digital.at/widerruf; auf Wunsch senden wir Ihnen beides auch zu.
18.2 Wann das Rücktrittsrecht vorzeitig erlischt: Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der AN die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher (a) ausdrücklich verlangt hat, dass schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und (b) zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG; für digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, § 18 Abs 1 Z 11 FAGG). Der AN holt beide Erklärungen vor Arbeitsbeginn schriftlich ein. Fehlt auch nur eine davon, bleibt das Rücktrittsrecht bestehen.
18.3 Ausnahmen kraft Gesetzes: Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG) — etwa eigens gefertigte Geräte oder Bauteile. Diese Ausnahme gilt nicht für Dienstleistungen. Für die Erstellung von Websites, Software und Gestaltungsarbeiten beruft sich der AN daher ausschließlich auf 18.2 und nicht auf diese Ziffer.
18.4 Anteiliger Betrag bei vorzeitigem Beginn: Tritt der Verbraucher zurück, nachdem auf sein Verlangen bereits mit der Arbeit begonnen wurde, hat er einen angemessenen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 16 Abs 1 FAGG). Das setzt voraus, dass er den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt hat und über das Rücktrittsrecht sowie über diese Zahlungspflicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, schuldet der Verbraucher für die erbrachten Leistungen nichts (§ 16 Abs 2 FAGG).
18.5 Gegenüber Verbrauchern finden § 6.4 (Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsbeschränkung), § 8 (Abnahmefiktion), § 10.2–10.4 (verkürzte Gewährleistung/Rügepflicht) sowie Haftungsbeschränkungen nur insoweit Anwendung, als sie nach zwingendem Verbraucherrecht zulässig sind. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt. Übt ein Verbraucher sein gesetzliches Rücktrittsrecht nach 18.1 aus, gilt ausschließlich 18.4; § 15.1 (Ersatz des Vertrauensschadens, Stornogebühr) ist darauf nicht anzuwenden.
18.6 Verbraucherstreitbeilegung: Der AN ist zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit. Beschwerden richten Verbraucher bitte unmittelbar an office@ok-digital.at; wir bemühen uns um eine rasche Klärung. Kommt keine Einigung zustande, teilt der AN dem Verbraucher die zuständige Schlichtungsstelle gemäß § 19 AStG in Textform mit.
§ 19 Website im Abo (Miete statt Kauf)
19.1 Beim Abo-Modell erstellt, betreibt und betreut der AN eine Website gegen ein laufendes monatliches Entgelt. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag mit Mindestlaufzeit und ausdrücklich nicht um einen Ratenkauf, eine Finanzierung oder ein Kreditgeschäft. Es fallen keine Zinsen an, und es findet keine Bonitätsprüfung statt.
19.2 Die Mindestlaufzeit beträgt je nach gewähltem Tarif 12 oder 24 Monate und beginnt mit der Freischaltung der Website. Zusätzlich wird der im Angebot ausgewiesene einmalige Startbeitrag fällig.
19.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und dem Angebot. Im Tarif enthaltene Änderungszeiten (z. B. 30 Minuten bzw. 1 Stunde pro Monat) sind nicht auf Folgemonate übertragbar und werden nicht ausbezahlt. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach § 4 und den geltenden Stundensätzen verrechnet.
19.4 Nutzungsrechte während der Laufzeit: Der AG erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Website. Gestaltung und Quellcode verbleiben bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit im Eigentum des AN; § 9 (Eigentumsvorbehalt) gilt sinngemäß.
19.5 Übergang der Rechte: Mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Entgelte der Mindestlaufzeit gehen die Nutzungsrechte nach § 9 ohne weitere Zahlung auf den AG über. Eine gesonderte Ablöse fällt nicht an.
19.6 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag als reiner Hosting- und Betreuungsvertrag zum jeweils gültigen Tarif weiter. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden.
19.7 Vorzeitige Beendigung durch den AG: Da die Erstellungsleistung zu Beginn und nicht laufend erbracht wird, bleiben die Entgelte der Mindestlaufzeit auch bei früherer Beendigung zur Zahlung fällig. Der AN kann stattdessen eine einmalige Ablöse in Höhe der offenen Entgelte vereinbaren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
19.8 Zahlungsverzug: Gerät der AG mit mehr als 14 Tagen in Verzug, mahnt der AN schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen. Bleibt die Zahlung auch dann aus, ist der AN berechtigt, die Website vorübergehend offline zu nehmen. Der Zahlungsanspruch bleibt davon unberührt. Inhalte und Daten des AG werden ab Abschaltung mindestens 60 Tage aufbewahrt und auf Verlangen herausgegeben.
19.9 Für vom AG beigestellte Texte, Bilder und Rechte daran gilt § 3 unverändert.
19.10 Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich; die Mindestlaufzeit beginnt dadurch nicht neu. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.
§ 20 Empfehlungsprovision
20.1 Wer dem AN einen neuen Auftraggeber vermittelt, erhält eine Provision von 10 % des Nettowertes des ersten zustande gekommenen Auftrags. Bei Verträgen mit laufendem Entgelt (insbesondere dem Abo nach § 19) bemisst sich die Provision an den ersten zwölf Monatsentgelten netto, ohne Startbeitrag.
20.2 Voraussetzung ist, dass der Empfehlende vom neuen Auftraggeber vor dem ersten Kontakt namentlich genannt wird — über das Kontaktformular, per E-Mail oder schriftlich. Eine nachträgliche Zuordnung ist ausgeschlossen, da sie nicht überprüfbar ist.
20.3 Der Anspruch entsteht mit vollständigem Zahlungseingang des vermittelten Auftrags, bei Verträgen mit laufendem Entgelt nach der dritten bezahlten Monatsrate. Kommt es nicht zur Zahlung, entsteht kein Anspruch.
20.4 Die Abgeltung erfolgt standardmäßig als Gutschrift auf eine bestehende oder künftige Rechnung des Empfehlenden. Eine Auszahlung ist auf Wunsch möglich; Unternehmer legen dafür eine ordnungsgemäße Rechnung. Anfallende Steuern und Abgaben trägt der Empfehlende selbst.
20.5 Ausgeschlossen sind Empfehlungen an eigene Unternehmen des Empfehlenden, an gesellschaftsrechtlich oder familiär mit ihm verbundene Personen sowie jede Form der Selbstvermittlung.
20.6 Bei Aufträgen über € 10.000 netto wird die Höhe der Provision vor Auftragsannahme einvernehmlich festgelegt.
20.7 Es besteht kein Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrags; der AN entscheidet frei über die Annahme von Aufträgen. Die Provisionszusage kann für die Zukunft geändert oder eingestellt werden. Für bereits gemeldete Empfehlungen gilt die zum Zeitpunkt der Meldung veröffentlichte Fassung.
§ 21 Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts (CISG).
21.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für den Sitz des AN (Bezirk Scheibbs, Sprengel LG St. Pölten) sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand (in der Regel der Wohnsitz des Verbrauchers).
21.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
21.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. (Gegenüber Verbrauchern gilt an Stelle einer unwirksamen Klausel die gesetzliche Regelung.)
Noch Fragen zu den Bedingungen?
Schreiben Sie einfach — offene Punkte klären wir vor dem Auftrag, nicht danach.